

Im Kreis Kleve und Borken wurden Razzien durchgeführt. Die Beamten durchsuchten 42 Wohnungen in denen meist Leiharbeitnehmer aus Osteuropa leben und in der Fleischindustrie arbeiten. Leben müssen diese leider in unzumutbaren, schäbigen und unhygienischen Unterkünfte. Eine Mieterin berichtet, dass sie für ein Bett 350,- € und 60,- € an Fahrtkosten zur Tätigkeitsstätte zahlen müsse. Bei dem Zustand der Wohnungen besteht hier der Verdacht auf Mietwucher.
Wie der Personaldienstleister Amadeus Fire mitteilte, liegt das bereinigte operative Ergebnis 2022 bei mehr als 70 Millionen Euro, was einer Steigerung von 7 bis 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In den Monaten Januar bis September waren vor allem Personaldienstleistungen gefragt.
In ihrem Blogbeitrag in der WirtschaftsWoche beschreibt Claudia Tödtmann die aktuelle Situation in der Pflegebranche, in der Zeitarbeitnehmer den Neid der Stammbeschäftigten auf sich ziehen, da sie bessere Arbeitsbedinungen und höherem Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Dies führe zu einer Art Teufelskreis, in der genervete, überarbeitete Stammbeschäftigte kündigen, um anschließend in die Zeitarbeit zu wecheln. Durch den zunehmenden Arbeitskräftemangel müssen in der Pflege wiederum mehr Zeitarbeitskräfte eingestellt, was das Problem weiter verschärfen würde.
Am 12.10.2022 hat das Bundeskabinett die neue sogenannte "Fachkräftestrategie" beschlossen. Sie soll für den benötigten Nachschub an dringend benötigten Fachkräften sorgen. Allerdings spielt das Thema Migration und die damit verbundene Reform des Einwanderungsrechts für qualifizierte Menschen offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle.
Beschäftigte, die ihrem Unternehmen eine hohe Sozialverantwortung bescheinigen, sind leistungsbereiter, zufriedener und gesünder. Das ist der zentrale Befund einer aktuellen Befragung im Rahmen des Fehlzeiten-Reports 2022, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) heute vorgelegt hat. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, betont: „Moderne Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber engagieren sich gesellschaftlich und übernehmen Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten, gerade auch in den aktuellen Krisenzeiten. Dagegen sind Unternehmen, die die Gesundheit ihrer Beschäftigten immer noch für deren Privatsache halten, längst old school.“
Am 07.10.2022 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Absenkung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19% auf 7% zu und damit auch der steuerfreien Prämie von bis zu 3000 Euro, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zum Inflationsausgleich zusätzlich zahlen können.
Beim Round-Table des Fachmagazins »Personalwirtschaft« äußerten sich acht Expertinnen und Experten der Branche zur aktuellen Lage der Zeitarbeit und welche Chancen und Herausforderungen auf Personaldienstleister jetzt und in Zukunft warten.
„Mit der Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Zeitarbeitskräfte hat die Politik endlich einen Schritt gemacht, der den Zeitarbeitsunternehmen eine größere Sicherheit für die Zeit wirtschaftlicher Unwägbarkeiten und konjunktureller Einbrüche gewährleistet. Damit ist die Basis dafür geschaffen, dass auch Zeitarbeitsunternehmen zumindest bis Ende dieses Jahres bei schwierigen Auftragslagen flexibel reagieren und ihren Mitarbeitern einen sichereren Arbeitsplatz bieten können“, reagierte der stellvertretende iGZ-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Dreyer, auf das Inkrafttreten der Öffnung von Kurzarbeit am 30. September 2022.
Aufgrund von Personalmangel müssen auch Rettungsdienste insbesondere in Baden-Württemberg die Lücken inzwischen immer häufiger mit Zeitarbeitnehmern besetzen. Dies führe zu erheblichen Mehrkosten. Innenministerium, Kassen und Krankenhausgesellschaft stehen diesem Trend daher kritisch gegenüber.
Im Interview mit der F.A.Z. spricht Innenministerin Nancy Faeser über das geplante neue Einwanderungsgesetz und wie dieses helfen soll, mehr Arbeitskräfte aus dem Ausland schneller und unbürokratischer nach Deutschland zu holen, um den hierzulande ausufernden Arbeitskräftemangel zu begegnen.
Aufgrund des Fachkräftemangels ist die Wirtschaft zunehmend auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Eine Voraussetzung stellt die zügige Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse dar. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen jedoch, dass der Anstieg der anerkannten Abschlüsse im Vergleich zum Vorjahr bei nur 5% liegt – zuwenig um dem ernormen Bedarf von mindestens 350.000 unbesetzter Stellen auszugleichen.
Während Fachleute aus Bundesregierung und Wirtschaft noch debattieren, ob sich aus den Vorgaben des EuGH zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung auch eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ableiten lasse, hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Grundsatzurteil bereits vorgezogene Fakten geschaffen. Das Urteil sieht das systematische Erfassung von Arbeitszeiten als verpflichtend für Arbeitgeber an.
Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg hat aufgrund einer Klage einer bulgarischen Pflegerin entschieden, dass der Arbeitgeber ihr 38.709 Euro brutto zahlen muss. Die Bulgarin wurde auf Vermittlung einer Agentur von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland geschickt worden, um sich einer 90 Jahre alte Dame zu kümmern. Gem. Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden veranschlagt gewesen, musste jedoch in der Wohnung der Pflegebedürftigen mitwohnen und übernachten. Es fielen so deutlich mehr Arbeitsstunden an.
In diesem Sommer konnten wir bereits in Restaurants oder auch an Flughäfen erleben, wie es ist, wenn das Personal vor Ort fehlt. OIiver Stettes, Arbeitsmarktexperte vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW), schlägt vor, dass es Zeitarbeitsfirmen erlaubt werden sollte, Menschen aus Nicht-EU-Ländern dauerhaft zu beschäftigen. Allerdings steht das Bundesarbeitsministerium und der Gewerkschaftsbund einer Lockerung der bestehenden Regeln kritisch gegenüber. Sie wollen den Arbeitskräften aus Drittstaaten lieber unbefristete Jobs anbieten.
"Die Veträge der Zeitarbeitnehmer wurden auf Grundlage der im Juli 2022 vorliegenden Prognosen der Produktionszahlen bis zum 28. Februar verlängert.", bestätigte der Werkssprecher Heiko Hillwig. Ende Februar diesen Jahres wurden im Baunataler Werk 570 Leiharbeitnehmer abgemeldet. 250 davon bekamen zu dem Stichtag eine kurzfristige Verlängerung um 6 Monate bei der AutoVision GmbH.
Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) fordern vom Bundesgesetzgeber konkrete Schritte gegen die zunehmende Zeitarbeit in der Pflege zu unternehmen und rechtliche Grundlagen für die von ihnen angestrebten Poollösungen zur Bekämpfung des Pflegenotstands zu schaffen.
Zahlen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Prämien zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Pandemie und melden Insolvenz an, können diese Prämien nicht gepfändet werden, sofern Sie freiwillig gewährt wurden und im üblichen Rahmen bleiben. Laut des Urteils handelt es sich bei solchen Prämiem um eine vor Gläubigern besonders geschütze Erschwerniszulage.
Der allgemeine Fachkräftemangel trifft auch den Pflegebereich. Die Situation wird hier noch verschärft durch Abwandern von Pflegekräften in andere Berufe oder in die Zeitarbeit aufgrund von Überbelastung, schlechter Bezahlung und unflexibler Arbeitszeiten. Viele Berliner Kliniken haben jedoch aufgrund der Personalnot dennoch zusätzliche Zeitarbeitskräfte angefordert um den Mangel in den Griff zu bekommen, auch wenn diese teurer sind als Stammbeschäftigte.
Im zweiten Quartal 2022 gab es bundesweit 1,93 Millionen offene Stellen. Damit wurde der Rekord vom Vorquartal nochmals übertroffen. Gegenüber dem ersten Quartal 2022 stieg die Zahl der offenen Stellen um rund 189.500 oder 11 Prozent, im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal 2021 um 764.400 oder 66 Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, eine regelmäßige Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis 30. November 2022. Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Die kürzlich veröffentlichten Schlussanträge vom Generalanwalt des EuGH Anthony Collins haben in der Branche für großes Aufsehen gesorgt. Der Gastautor und Arbeitsrechtler Dr. Christian Häußer geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Folgen die deutsche und europäische Zeitarbeitsbranche erwartet, sollte das EuGH in seinem erwarteten Urteil den Auffassungen des Generalanwalts folgen. Dürfen dann deutsche Tarifverträge bei der Entlohnung weiterhin zwischen Stammbelegschaft und Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern unterscheiden?
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen