

In seinem Kommentar in der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" äußert sich Wirtschaftskorrespondent Dietrich Creutzburg zur AÜG-Reform. Aus seiner Sicht scheint es den Parteien nur noch darum zu gehen Beschäftigungsmöglichkeiten einzuschränken oder zu verbieten, obwohl dies im Widerspruch steht zu anderen wirtschaftspolitischen Zielen wie die Integration von Geringqualifizierten oder Flüchtlingen in den Arbeitmarkt.
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ beschlossen. Kernpunkte des Gesetzes sind eine Equal Pay-Vorschrift nach neun Monaten Überlassung an denselben Einsatzbetrieb und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bei Einsätzen im selben Kundenunternehmen. Der Bundesrat wird sich abschließend im November, wahrscheinlich am 4.11., mit dem Gesetz beschäftigen.
Der Deutsche Bundestag hat heute nach fast dreijährigen öffentlichen Diskussionen ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschlossen. „Unser wesentliches Ziel war, anstelle eines starren Gesetzes-Korsetts bei Zeitarbeitseinsätzen selbstbestimmte Tarifgestaltungs-Möglichkeiten für einen Zeitarbeits-Maßanzug auch in Zukunft zu ermöglichen. Das konnte weitgehend erreicht werden", betonte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Gleichwohl sei die Novelle eigentlich überflüssig gewesen, weil alles wesentlichen Punkte in der Novelle wie etwa die Lohnangleichung nach spätestens neun Monaten oder das Streikeinsatzverbot für Zeitarbeitskräfte schon jetzt in Tarifverträgen mit den DGB-Gewerkschaften sachgerecht geregelt sind. Zentral ist, dass nun alle Beteiligten endlich Rechtssicherheit bekommen und hinreichend lange Fristen zur Umsetzung im Unternehmensalltag. Die Sozialpartner sind gehalten, verantwortungsvoll und zeitnah die gesetzlich vorgesehenen Tariföffnungsklauseln mit praxisgerechten, unbürokratischen und flexiblen Tarifregelungen an das neue AÜG anzupassen", so Stolz.
Der unabhängige Wissenschaftliche Dienst des Bundestags warnt in einem Gutachten davor, dass, trotz des Gesetzes zur Neuregelung des AÜG, Unternehmen weiter die Zeitarbeit missbrauchen könnten.
Nach dem Abgas-Skandal befindet sich VW auf Sparkurs. Auf einer außerordentlichen Betriebsversammlung stellte der Vorstand seine Sparpläne vor. Unter anderem sehen diese vor, dass keine Zeitarbeitnehmer mehr wie bisher üblich nach drei Jahren in die Stammbelegschaft übernommen werden sollen. Diese Sparmaßnahme würde aktuell mehre tausend Zeitarbeitsverhältnisse betreffen.
"Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar" Heute fand im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zeitarbeit statt. Dabei vertrat unter anderem Thomas Bäumer, Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), die Branche. „Equal Pay ist so weder praktikabel noch administrierbar.“ Mit diesem Statement wies Bäumer während der Anhörung auf den wichtigsten offenen Punkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hin und bestätigte damit als Zeitarbeitsunternehmer eine Reihe weiterer Sachverständiger.
Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vertrat Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, die Zeitarbeitsbranche. Erneut wurden ernsthafte Bedenken daran geäußert, ob die Tariföffnungsklausel zur maximalen Höchstüberlassungsdauer konform mit dem Verfassungsrecht sei. Die wichtigsten Statements gibt es hier.
Zunehmend findet man Menschen im Arbeitsmarkt, die selbständig oder befristet arbeiten oder zusätzlich zu Ihrem Hauptberuf in einem Nebenjob tätig sind. Oft werden solche Arbeitsverhältnisse als "prekäre Jobs" bezeichnet – mit schlechten Arbeitsbedingungen und schlechter Bezahlung. EIne neue Studie zeigt nun, das das nicht der Realität entspricht, sondern sich ein Trend zu einer gewünscht unabhängigen Arbeitsweise abzeichnet, der von aktuellen Arbeitsmarktstatitstiken nur unzureichend erfasst werden kann.
Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat am 7. Oktober mit den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche verhandelt. In dieser ersten Runde in Hannover stellten die Gewerkschaften ihre Forderungen nach mehr Geld und einer Angleichung der Entgelte in Ost und West vor. Die Arbeitgeber reagierten – mit einem völlig unzureichenden Angebot.
Aus Sicht des Arbeitgeberverbandes "Unternehmerverband" aus Nordrhein-Westfalen ist der schlechte Ruf der Zeitarbeitsbranche nicht gerechtfertigt. Das belege auch eine Studie des IAB. Diese bescheinige der Zeitarbeit eine gute Integration von Erwerbslosen und Flüchtlingen. Zeitarbeitnehmer machen im Arbeitsmarkt zudem nur 2,2 Prozent der Gesamt-Erwerbstätigen aus. Zeitarbeit sei demnach längst nicht so verbreitet wie häufig angenommen.
Der belgische Zeitarbeitskonzern House of HR hat 75% der Anteile am Hamburger Zeitarbeitsunternehmen Timepartner übernommen. Der Übernahmepreis wurde nicht bekanntgegeben. Timepartner beschäftigt bundesweit über 7500 Zeitarbeitnehmer auf Vollzeitbasis in unterschiedlichen Branchen u.a. in der Luftfahrt insbesondere bei Airbus. Für House of HR sind etwa 35.000 Menschen in ganz Europa im Einsatz.
Am 11. Oktober 2016 fällt der Startschuss für die neue App der bundesweiten VBG-Zeitarbeitskampagne „Sicherheit zählt!“. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG stellt die App auf der Fachmesse Arbeitsschutz Aktuell in Hamburg vor. Die Kampagne startete im März 2016 und richtet sich speziell an die Helfer in der Zeitarbeit, die dadurch verstärkt auf Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam gemacht werden.
Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat sich am Freitag in Hannover zur ersten Verhandlungsrunde mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) getroffen. Die Gewerkschaften haben den Arbeitgeberverbänden ihre Forderungen in Hinblick auf den Entgelttarifvertrag vorgestellt und begründet. Das erste Angebot der Arbeitgeber-Seite war für die Gewerkschaften jedoch nicht annehmbar. Der nächste Verhandlungstermin ist der 11. November 2016 in Hamburg.
Die Koalition hat sich nach langen Verhandlungen auf ein Gesetz geeinigt, dass Lohngerichtigkeit zwischen Männer und Frauen sicherstellen soll. Das Gesetz betrifft Unternehmen ab 200 Mitarbeitern. Ausgenommen sind Unternehmen, die an gültige Tarifverträge gebunden sind.
„Es ist schon paradox“, fasste Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), zusammen: „Alle Welt diskutiert darüber, dass Arbeit flexibler, vernetzter und digitaler wird. Und genau jetzt muss die Zeitarbeitsbranche gegen ein Gesetz kämpfen, dass die Branche weiter reguliert, bürokratisiert und dadurch Flexibilität einschränkt.“ Beim 5. Potsdamer Rechtsforum ging er in seinem Grußwort vor rund 300 Teilnehmern auf die geplante Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein. „Die Politik nimmt kleine Einzelfälle zum Anlass, der ganzen Branche neue Hürden aufzubürden“, ärgerte er sich. In der Vergangenheit hätten die Tarifpartner immer wieder bewiesen, dass sie in der Lage seien, Fairness und Flexibilität zusammenzubringen. Der Gesetzgeber hingegen schaffe immer neue starre Korsettstangen. Stolz forderte die Bundesregierung auf, den Tarifpartnern die nötige Beinfreiheit zu lassen und die Tarifautonomie nicht weiter einzuschränken. „Die Einsatzbranche darf, aber kann nicht. Die Zeitarbeitsbranche darf nicht, aber könnte“, kommentierte Prof. Dr. Martin Franzen, Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, die geplante Beschränkung auf Tarifverträge der Einsatzbranche bei der Höchstüberlassungsdauer. Das Fazit von Franzen fiel auf Basis seiner Analysen dementsprechend vernichtend aus: Der Gesetzentwurf wolle mit den Regelungen dem Missbrauch der Zeitarbeit begegnen und sie auf ihre Kernfunktionen reduzieren. „Allerdings bleibt der Gesetzgeber die Definition schuldig, was Missbrauch überhaupt ist und was er unter den Kernfunktionen der Zeitarbeit versteht. Die Zeitarbeitnehmer verlieren ihren Schutz nach 18 Monaten“, urteilte der Referent und ergänzte: „Das ist unzulässig, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig den Gleichheitsgrundsatz verwirklicht. Das erscheint mir nicht sachgerecht.“
Derzeit liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen vor. Zwar hatte die Bundesregierung zuvor einige der auch durch den Bundesverband Druck und Medien (bvdm) geforderten Änderungen aufgegriffen. Nach wie vor bleibt aber erheblicher Änderungsbedarf, um Tarifautonomie und unternehmerische Flexibilität zu bewahren. In einer neuen Stellungnahme kritisiert der bvdm, dass der aktuelle Gesetzentwurf die Instrumente Zeitarbeit und Werkverträge stark einschränken würde.
Mitarbeiter des für die Rossmann-Kette tätigen Subunternehmens Promota.de bemängeln Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Nach Recherchen des Magazins "Stern" und des ARD Polit-Magazins "Report Mainz" besteht bei den eingesetzten Werkverträge der Verdacht auf illegale Arbeitnehmerüberlassung.
Ulrike Kücker, Geschäftsführerin der Olympia Personalleasing GmbH und Landesbeauftragte des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sieht in der geplanten AÜG-Reform keinen Vorteil für Zeitarbeitnehmer. Die Reform erschwere den flexiblen Personaleinsatz und gefährde so die Arbeitsplätze der Zeitarbeitnehmer. Die Integrationswirkung von Zeitarbeit besonders für die Geringqualifizierten werde beschnitten.
Europäischer und weltweiter Dachverband der Zeitarbeit stellen sich neu auf Eurociett und Ciett haben sich neu positioniert. Der europäische und der weltweite Dachverband der Zeitarbeitsbranche mit Sitz in Brüssel haben sich vor wenigen Tagen umbenannt. Aus Ciett wird World Employment Confederation und Eurociett heißt nun World Employment Confederation – Europe.
Thomas Bäumer übergibt das Amt des CEO der Adecco- und TUJA-Gruppe an Patrick Maier und übernimmt Vorsitz in Beirat Thomas Bäumer, CEO der Adecco Personaldienstleistung GmbH und der TUJA Zeitarbeit GmbH, wechselt zum 01.01.2017 von der Geschäftsführung in den Beirat und übernimmt dessen Vorsitz. Er vertritt die Adecco Gruppe weiterhin im Bundesverband der Personaldienstleister (BAP). Dr. Patrick Maier, bisheriger CEO bei Manpower Schweiz, übernimmt zukünftig die Funktion als CEO der Adecco- und TUJA-Gruppe.
Der Ifo-Geschäftsklimaindex ist entgegen den Erwartungen von Ökonomen auf einen Höchstwert seit Mai 2014 angestiegen. Die Verunsicherung der Wirtschaft durch den Brexit scheint überwunden. Unternehmen bewerten die aktuelle Lage und die Geschäftsaussichten wieder optimistisch.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen