

Für die Zukunft scheint in der deutschen Konjunktur alles möglich zu sein. Die Erwartungshaltung der Wirtschaftsinstitute sind stark unterschiedlich. Das Wachstum für 2017 könnte so auf dem aktuellen Niveau bleiben oder deutlich bergab gehen.
Für rund 75 Millionen Euro wurde die Zeitarbeitsfirma Orizon aus Augsburg von dem Private-Equity-Investor Silverfleet an das japanische Dienstleistungsunternehmen Outsourcing verkauft. Im Dezember 2006 hatte Silverfleet die Firma Orizon vollständig für einen Preis von 176,5 Millionen Euro gekauft. Der Verkaufspreis liegt damit rund 100 Millionen Euro unter dem Einstiegspreis von damals.
"Arbeitswelt der Zukunft" dies ist das Thema 2016 im Arbeitsministerium und auf Personalmessen. Laut der arbeitenden Bevölkerung ist der Arbeitsplatz 4.0 allerdings kein Thema, da die Mehrheit noch mit "alten" Methoden arbeitet.
Rund 26.000 Betriebe nutzten im vierten Quartal 2015 On-Site-Werkverträge, also Werkverträge zwischen Betrieben, bei denen die Arbeiten auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ausgeführt werden. Sie betrafen etwa 212.000 Beschäftigte, die im Rahmen dieser On-Site-Werkverträge auf dem Betriebsgelände der Auftraggeber tätig waren. Das zeigen Daten der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von 12.900 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) nach einem Verhandlungsmarathon von Dienstagmorgen bis in den frühen Abend des Mittwochs hinein einen neuen Tarifabschluss für den Entgelttarifvertrag erreicht.
In Reaktion auf die Kritik des stellvertretende Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins Rober Habeck im Tagesspiegel, hat DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell die Vorgehensweise des DGB und ihrer Mitgliedsgewerkschaften in Schutz genommen. Tarifverträge in der Zeitarbeit würden die Zeitarbeitnehmer finanziell besser stellen. Habeck hatte dem DGB vorgeworfen sich zu wenig für Zeitarbeitnehmer einzusetzen.
Nach Einschätzung des Branchenverbandes Bitkom wird das neue Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung die Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft beeinträchtigen, da das Beschäftigen von IT-Experten auf Basis von Zeitarbeits- und Werkverträgen deutlich schwieriger würde. Der Verband fordert daher Sonderregelungen für die IT-Branche.
Der Bundesrat hat dem neuen AÜG zugestimmt. Damit wird die Zeitarbeit künftig strenger reguliert. Das Gesetz tritt am 1. April 2017 in Kraft und sieht für Zeitarbeitnehmer u. a. anderem Equal Pay nach 9 Monaten und eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vor.
In seinem Gastbeitrag kritisiert der stellvertretende Ministerpräsident Schleswig-Holsteins Rober Habeck, dass die Gewerkschaften sich zu wenig für die Belange der Zeitarbeitnehmer einsetzen und stattdessen gemeinsame Sache mit den Arbeitgebern machen, um diesen weiterhin günstige sowie schnell auf- und abbaubare Arbeitskräfte zu erhalten. So würden Sie zwar die Arbeitsplätze der Stammbelegschaft schützen, aber auf Kosten der Zeitarbeitnehmer.
Sven Kramer übernimmt Amt kommissarisch bis April 2017 Ariane Durian hat ihr Ehrenamt als Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) niederlegt. Als zunächst kommissarischen Nachfolger wählte der Vorstand heute Sven Kramer. Nach dem starken Engagement in Sachen AÜG-Reform sei es nunmehr aus Durians Sicht gelungen, Schlimmeres zu verhindern. Insoweit sehe sie zusammen mit dem überaus erfolgreichen Landeskongress in Stuttgart mit mehr als 500 Teilnehmern auch einen geeigneten Zeitpunkt zur Beendigung ihrer insgesamt knapp 14-jährigen engagierten Tätigkeit in verschiedenen Gremien und Verbandsämtern des iGZ. Der Vorstand bedauert diesen Schritt außerordentlich. Die Mitglieder des iGZ-Bundesvorstands dankten Durian für ihren unermüdlichen zeitlichen und inhaltlichen iGZ-Einsatz in all den Jahren mit vielen innovativen Verbandsimpulsen.
Mit einer neuen Strategie will die Bundesregierung die Tarifautonomie stärken. Dazu wird das tarifliche Zusammenwirken von Arbeitgeber und Gewerkschaften unterstützt, indem Tarifbindung per Gesetz belohnt wird. Durch Sonderregelungen in neuen Gesetzen werden tarifgebundene Unternehmen bevorzugt behandelt. Diese Strategie ist umstritten und wird von Unternehmern kritisiert. Sie befürchten eine Rückkehr des Tarifkartells.
Laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ist der deutsche Arbeitsmarkt für Flüchtlinge zu undurchsichtig und schwer verständlich. Neben der Sprachbarriere nennt sie vor allem die Vielzahl an komplizierten abstrakten Faktoren, die für den Zugang zu Beschäftigung und Ausbildung erfüllt sein müssen, als Gründe für die unzureichende Transparenz und Verständlichkeit des Arbeitsmarktes.
IT-Freiberufler und deren Auftraggeber sind doch von der AÜG-Reform betroffen, entgegen den Entwarnungen einiger Medien vor ein paar Wochen. Diese hatten sich zuletzt als voreilig herausgestellt. Schon jetzt zeigt sich die erste Welle der Auswirkungen, die mit dem Inkrafttreten der Reform am 1. April 2016 voraussichtlich die gesamte IT-Branche erfassen wird. Aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit kündigen viele Auftraggeber Ihre aktuellen Verträge mit Freelancern, um sich IT-Experten stattdessen mit Hilfe der Arbeitnehmerüberlassung über Personaldienstleister zu entleihen.
Die Hälfte aller Übergänge in den Arbeitslosengeldbezug und zurück in Beschäftigung konzentriert sich auf acht Branchen. Die meisten Zu- und Abgänge gibt es in der Zeitarbeit, gefolgt vom Einzelhandel und dem Baugewerbe ohne Hoch- und Tiefbau. Dies geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Vor einigen Wochen hatte die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 19. Oktober 2016 zur AÜG Reform bei Verbänden in den Medien Entwarnsnungsmeldungen für die IT- und Beratungsbranche ausgelöst. Eine Passage der Empfehlung war dahingehend interpretiert worden, dass es keine Einschränkungen für das Projektgeschäft geben werde. Ein späterer Satz der Empfehlung stellt jedoch klar, dass es keine Ausnahmeregelung für die IT- und Beratungsbranche geben werden: "[…] dass mit der Definition der Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Absatz 1 Satz 2 AÜG die derzeitige Rechtslage nicht geändert werden solle […]".
Auch die zweite Verhandlung für die Leiharbeitnehmer brachte kein Ergebnis. Zwar kamen die Arbeitgeber in Hamburg den Gewerkschaften etwas entgegen, dennoch blieb auch ihre zweite Offerte unzureichend. Für die dritte Runde Ende November erwarten die Gewerkschaften ein deutlich besseres Angebot, um noch in diesem Jahr zu einem Abschluss zu kommen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil (Az. C-216/15) verkündet, dass auch für vereinsrechlicht organisierte Rotkreuzschwestern das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die Bestimmungen zu Zeitarbeit gelten, sofern diese mit den gleichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlich Konditionen beschäftigt werden wie die Stammbelegschaft.
Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat sich am Freitag in Hamburg zur zweiten Verhandlungsrunde mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) getroffen. Nach einem Austausch über die unterschiedlichen Positionen wird deutlich: die Arbeitgeber haben sich zwar vereinzelt auf die Gewerkschaften zubewegt, ansonsten liegen die Positionen noch sehr weit auseinander. Die Gewerkschaften erwarten eine deutliche Nachbesserung des Angebots der Arbeitgeberseite, um noch in diesem Jahr zu einem Tarifabschluss zu kommen. Die Verhandlungen werden am 29./30. November 2016 in Berlin fortgesetzt.
Nach einer Untersuchung des Zeitarbeitmarktes durch das Mindelsheimer Instituts Lünendonk ist der Crailsheimer Personaldienstleister Franz & Wach mit einem Umsatzzuwachs von 35,2 % im letzten Jahr das wachstumsstärkste Unternehmen der Branche. Das Unternehmen rückt damit in der Rangliste der Top-Personaldienstleister von Platz 43 auf Platz 36 vor.
Der münsteraner Unternehmer Thomas Bäumer hat am 08.11.2016 das Bundesverdienstkreuz durch Regierungspräsident Dr. Reinhard Klenke im Namen des Bundespräsidenten überreicht bekommen. Er wurde geehrt für seinen unermüdlichen Einsatz für wenig Begünstigte durch seine Unterstützung zahlreicher wohltätiger Initiativen und seine besonderen Verdienste bei der Einführung eines fairen Tarifsystems in der Zeitarbeit. Thomas Bäumer ist Beiratsvorsitzender der Tuja- und Adecco-Gruppe, Vizepräsident des BAP sowie Mitglied im Führungsgremium des BDA.
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