

Der anstehende Parteitag der SPD wird von der deutschen Wirtschaft mit Argusaugen beobachtet. Bereits im Vorfeld hatten sich Vertreter des Bundesverband der Deutschen Industrie BDI, der Deutschen Industrie- und Handelskammer DIHK und der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA kritisch zu einigen Vorschlägen der SPD geäußert u.a. in den Bereichen Mindestlohn, Wachstumsförderung, Verteilungsgerechtigkeit und Klimapolitik. Insbesondere warnt die Wirtschaft vor einer überhasteten Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro.
Die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (Defa) plant ausländische Pflegekräge auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt zu unterstützen und sich um die Anerkennung von Berufs-, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen sowie die Vervollständigung von Visaanträgen zu kümmern. Ziel sei es den Zulassungsprozess von aktuell zwei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisiert, dass diese Maßnahme alleine den Pflegenotstand nicht lindern werde. Es seien zusätzlich Reformen im Bereich Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Kompetenzen erforderlich.
Das MDK-Reformgesetz, das am 29. November 2019 den Bundesrat passiert hat, begrenzt die Refinanzierung von Leiharbeit im Krankenhaus: Im Pflegebudget der Krankenhäuser sind nur die Kosten in Höhe des Tariflohns enthalten. Zusätzliche Ausgaben wie die Dienstleistungskosten des Unternehmens, das die Arbeitnehmer vermittelt hat, müssen die Krankenhäuser selbst tragen. Ziel des Gesetzgebers ist es, damit Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen oder künftig ganz zu unterbinden. Dazu Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „Wir unterstützen alle gesetzlichen Regelungen, die gewerbliche1 Leiharbeit mittelfristig überflüssig machen. Sie hat im Krankenhaus viele unerwünschte Nebeneffekte.
Im Leistungsspektrum der Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland steigt der Anteil der Umsätze mit Personalvermittlung an. Dies ist ein Ergebnis mehrerer ineinandergreifender Entwicklungen: Der Mangel an ausgebildeten Fachkräften, die demografische Entwicklung, eine steigende Bereitschaft von Arbeitnehmern, sich vermitteln zu lassen, und die verschärfte Regulierung der Zeitarbeit. Der insgesamt steigenden Nachfrage nach Vermittlung steht die derzeit rückläufige Nachfrage nach Arbeitnehmerüberlassung gegenüber, die sich auf die relativen Werte auswirkt.
Im August 2019 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einem mit allen Marktbegleitern unabgestimmten Verfahren die Filtervoreinstellung in ihrer JOBBÖRSE sowie der Jobsuche geändert. Seitdem müssen Arbeitssuchende mit einem Opt-in-Verfahren („Private Arbeitsvermittlung einblenden“) Ausschreibungen der privaten Arbeitsvermittler aktiv auswählen, damit diese Ausschreibungen angezeigt werden. Die Vertreter der Verbände der Privaten Arbeitsvermittler (PAV) und des Verbandsbereichs Personalvermittlung (VBPV) des BAP lehnen diesen Vorschlag einstimmig ab. Der Button dient zwar einer gewissen Herstellung der Übersichtlichkeit für den arbeitssuchenden Nutzer. Er sorgt aber nicht dafür, dass Nutzern alle auf dem Stellenmarkt verfügbaren Angebote auf dem ersten Blick angezeigt werden. Um miteinander an einer Lösung zu arbeiten, fanden inzwischen intensive Gespräche auf verschiedenen Ebenen mit allen an diesem Prozess Beteiligten und Betroffenen statt. Darin wurde auf die negativen Auswirkungen durch diese Änderungen bei der Integration arbeitsloser Menschen, für die gesamte Wirtschaft sowie die Branche der PAV als Unternehmen ausdrücklich hingewiesen. Zudem haben die Vertreter der Verbände der PAV und des VBPV des BAP eine gemeinsame Erklärung gegenüber der BA verfasst. Ziel ist es, die automatische Anzeige der Stellenangebote (Opt-out-Verfahren) in kürzester Zeit wiederherzustellen. Damit wären die Stellenangebote der Privaten Arbeitsvermittler wieder sichtbar und Stellensuchende hätten jederzeit die Möglichkeit, durch Ausblendung dieser Jobangebote der PAV für sich persönlich eine bessere Übersicht zu erhalten.
Tina Groll von Zeit Online analysiert in diesem Beitrag die Gründe von Pflegekräften für die Nutzung von Zeitarbeit als Ersatz für eine direkte Anstellung in einer Pflegeeinrichtung und die möglichen Folgen durch das geplante Verbot der Zeitarbeit in der Pflegebranche durch die Bundesregierung.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat einen Musterprozess gegen den Gründer des Startups AU-Schein.de angestrengt. Das Startup bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit ohne vorherigen Arztbesuch per WhatsApp eine Krankschreibung zu beantragen. Die Wettbewerbszentrale sieht in der Aussage auf der Website des Anbieters, einen "100 Prozent gültigen AU-Schein" zu erhalten, einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen irreführender Werbung.
Pflegeanbieter und Krankenhäuser werfen den Personaldienstleistern vor, Pflegekräfte gezielt abzuwerben. Zudem befürchtet die Politik Qualitätseinbußen in de Pflege durch den vermehrten Einsatz an Leasingpersonal und plant die Zeitarbeit in der Pflege einzuschränken oder zu verbieten. Im Interview mit dem Tagesspiegel wehrt sich Andreas Worch, Geschäftsführer und Mitinhaber der Berliner Zeitarbeitsfirma „anbosa Personaldienstleistungen“, gegen diese Vorwürfe: Zeitarbeit sei nur ein Randphänomen in der Pflege. Er sehe sich als Partner der Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser und nicht als Konkurrent. Die Pflegekräfte würden zudem von sich aus die Zeitarbeit wählen. Ein aggressives Abwerben fände nicht statt.
Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci hat für das Jahr 2020 eine Bundesratsinitiative angekündigt, um Zeitarbeit in der Pflege verbieten zu lassen. Claudia Kaps, stellvertretende Niederlassungsleiterin des Personaldienstleisters Agentamed GmbH in Berlin sieht diesen Vorstoß kritisch. Aus ihrer Sicht werde ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege den Pflegenotstand nur noch weiter verschärfen. Sie plädiert für eine umfassende Reform in der Pflegebranche.
Die Bundespolizei ist in mehreren Bundesländern gegen Schleuser vorgegangen. Die Bande soll Arbeiter aus Osteuropa, insbesondere der Ukraine, eingeschleust und mit gefälschten Pässen als Zeitarbeitnehmer an deutsche Fimren überlassen haben. Aktuell laufen Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und der illegalen Arbeiternehmerüberlassung.
Auch die dritte Verhandlung für die Beschäftigten in Leiharbeit brachte keine Einigung. Die Arbeitgeber kamen den DGB-Gewerkschaften nur in Mini-Schritten entgegen. Bei der Erhöhung der Entgelte legten die Arbeitgeber kein neues Angebot vor: im Schnitt gerade mal ein Prozent mehr im Jahr, und das fünf Jahre lang. Völlig inakzeptabel aus Sicht der IG Metall und der anderen DGB-Gewerkschaften. Die DGB-Tarifgemeinschaft fordert 8,5 Prozent mehr Geld, für zwölf Monate.
Obwohl Zeitarbeit in Deutschland oft keinen guten Ruf genießt, wird diese Form der Beschäftigung bei Studierenden immer beliebter. Anbieter wie beispielsweise das Kölner Unternehmen studitemps vermitteln den Studierenden passende Jobs, die sich zeitlich gut mit dem parallelen Studium vereinbaren lassen. Zudem nutzen Studierende Zeitarbeitsfirmen, um möglichst viele Unternehmen kennenzulernen. Auf diese Weise können erste Kontakte geknüpft und Erfahrungen in diesen Unternehmen gesammelt werden. Häufig kann so am Ende des Studiums direkt in ein passendes festes Arbeitsverhältnis gewechselt werden.
Der Koalitionsausschluss hat am 06.11.2019 die Novellierung des Berliner Vergabegesetzes beschlossen. Wichtigste Neuerung ist die Anhebung der Mindestlohnvorgabe auf 12,46 € für alle Unternehmen, die sich auf Aufträge der öffentlichen Hand in Berlin bewerben. Gleichzeitig wurden die Schwellenwerte beim Auftragvolumen, ab denen das Vergabegesetz greift, angehoben und Unternehmen müssen den Nachweis zur Erfüllung der Vorgaben erst erbringen, nachdem sie den Zuschlag für den Auftrag erhalten haben und nicht mehr direkt mit dem Angebot. Damit reagiert die Koalition auf Kritikpunkte am bisherigen Vergabegesetz. Mit dem neuen Vergabegesetzt sollen ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein stärkeres Gewicht erhalten.
iGZ liefert Informationen auf neuer Microsite | Der wachsende Fachkräftemangel und die eher schlechten Arbeits- sowie Verdienstbedingungen in der Pflegebranche entfachten in jüngster Zeit eine Diskussion über den Einsatz von Zeitarbeit in der Pflege – in erster Linie deshalb, weil die Zeitarbeitsbranche dank ihrer Flexibilität den Mitarbeitern nicht nur eine bessere Work-Life-Balance, sondern gelegentlich auch attraktivere Entgelte bieten kann. Dadurch sind Fachkräfte aus ihrer (Pflege-)Branche in Richtung Zeitarbeit abgewandert, die allerdings nach wie vor lediglich einen Anteil von weit unter zwei Prozent ausmacht. Der iGZ hat zur aktuellen Debatte nun eigens eine Microsite Zeitarbeit in der Pflege eingerichtet, um über alle Aspekte von Zeitarbeit in der Pflege zu informieren.
Beim Personalvermittler Adecco macht sich der wirtschaftliche Abschwung weiter bemerkbar. Wie der Personaldienstleister am Dienstag mitteilte, beziffert sich der bereinigte Rückgang des Umsatzes im dritten Quartal auf 4 Prozent.
Laut Wirtschaftsexperten befindet sich die deutsche Volkswirtschaft in einer Rezession. Doch die Entwicklung von Börsenkursen, Steuereinnahmen und des Arbeitsmarktes sprechen ein anderes Bild. Dieser Beitrag des Handelsblatt hat sieben Vorschläge gesammelt, mit denen man das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland nachhaltig steigern könnte.
In der Tarifrunde für die Leiharbeit gab es auch in der zweiten Verhandlung am Dienstag in Frankfurt kein Ergebnis. Die Leiharbeitgeber hatten Ihre Angebote auf den Tisch gelegt, die jedoch aus Sicht der IG Metall und der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften unzureichend sind.
Den Betreibern von Altenheimen und Kliniken ist es ein Dorn im Auge, dass immer mehr Pflegekräfte aufgrund der harten Arbeitsbedingungen in die Zeitarbeit wechseln. Die Pflegekräfte verdienen hier deutlich besser und haben eine flexiblere Arbeitseinteilung. Die Gesundheitssenatorin Berlins Dilek Kalayci (SPD) will nun gegen Zeitarbeit in der Pflegebranche vorgehen und diese verbieten.
Zu der geplanten Bundesratsinitiative von Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci, die Zeitarbeit in der Pflege verbieten zu lassen, erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP): „Ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege zu fordern, ist europa- und verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci sollte die Fakten kennen, statt einfach nur ihrem Bauchgefühl zu folgen, bevor sie einen solch schwerwiegenden Eingriff in Angriff nimmt. Fakt ist: Zeitarbeitskräfte in der Pflege sind nur eine Randerscheinung. Die Quote der Zeitarbeitsbranche an allen Pflegekräften beträgt gerade einmal bei 1,02 Prozent.
Die AÜG-Reform soll die Zeitarbeit fairer gestalten und die Zeitarbeitnehmer vor schlechten Arbeitbedingungen und niedrigen Arbeitsentgelten schützen. Sie betrifft aber auch Personaldienstleister, die sich auf hochqualifizierte Arbeitskräfte spezialisiert haben, wie z.B. die Brunel GmbH. Im Interview mit der Wirtschaftswoche berichtet der Geschäftsführer Markus Eckhardt über die nachteiligen Auswirkungen der Überlassungshöchstdauer für das Projektgeschäft und die dort eingesetzten qualifizierten Fachkräfte.
„Die DGB-Erhebung zur Situation von Zeitarbeitnehmern beschreibt Phänomene, versäumt aber gleichzeitig die ebenfalls vorliegenden Erklärungen mitzuliefern. Das ist unseriös“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz. Bekanntermaßen – und auch das ergibt sich durch die DGB-Untersuchung – werden Zeitarbeitnehmer überdurchschnittlich häufig im Helferbereich eingesetzt. Damit geht aber zwingend auch ein ebenfalls in der Studie kritisiertes durchschnittlich niedrigeres Qualifikationsniveau der Zeitarbeitnehmer einher. Mithin ist auch das Durchschnitteinkommen in der Zeitarbeit niedriger als in der Gesamtwirtschaft. Und auch die Konzentration auf körperliche Tätigkeiten lässt sich durch diesen Helferschwerpunkt im verarbeitenden Gewerbe logisch erklären. Ein weiterer Kritikpunkt an der Untersuchung: Der DGB bezieht sich im Wesentlichen auf einen Zeitraum vor der AÜG-Reform. Insofern sind die dort kritisierten Rahmenbedingungen eher ein historischer Exkurs, als eine aktuelle Problembeschreibung.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen