

Das Bayerische Landessozialgericht hat am 05.06.2020 in einem Eilverfahren den Antrag eines Zeitarbeitsunternehmens, das seinen Sitz im europäischen Ausland hat, auf Gewährung von Kurzarbeitergeld abgelehnt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld sei es, dass das Unternehmen eine Niederlassung in der Bundesrepublik habe. Hierfür seien fiktive Betriebsstätten nicht ausreichend. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz oder europäisches Recht sah das LSG nicht.
Aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke geht hervor, das die Bundesagentur für Arbeit vor Beginn der Corona-Krise ca. 28 Prozent der Erwerbslosen in Zeitarbeit vermittelt hat. Die Grünen kritisieren, dass die Bundesagentur ihre Kernaufgabe, die Jobvermittlung, nicht gut umsetzt. Eine Vermittlung in Zeitarbeit sei nicht nachhaltig, da die Arbeitsentgelte meist nieriger seien als die der Stammbeschäftigten und das Entlassungsrisiko höher.
Aufgrund der Coronakrise ist die Nachfrage nach Arbeitskräften stark gesunken. Laut aktuellem Stellendindex der Bundesagentur für Arbeit hat sich der Nachfragerückgang aber verlangsamt. Der Index ist im Mai um nur drei Punkte gefallen, während dieser im April um fast 20 Punkte zurückgegangen war. Damit liegt der Index aktuell bei 91 Punkten. Das sind 38 Punkte weniger als im Mai des Vorjahres.
Nach dem Ausbruch des Corona-Virus in der Großschlachterei Westfleisch sah sich das Unternehmen mit viel Kritik konfrontiert. Im Interview mit "Allgemeine Zeitung" äußerst sich nun Carsten Schruck, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Westfleisch SCE, zu den Vorwürfen und welche Konsequenzen das Unternehmen aus dem Vorfall ziehen wird.
Das Arbeitsgericht Kaiserlautern hat den Fall einer Equal-Pay-Klage dem EuGH vorgelegt. Ein Zeitarbeitnehmer hatte geklagt aufgrund einer Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt im Vergleich zur Stammbelegschaft. Das EuGH soll nun feststellen, ob diese Ungleichbehandlung mit der europäischen Richtlinie zur Leiharbeit vereinbar ist. Der Fall aus Kaiserlautern ist Teil einer Kampagne des bekannten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und der erste Fall, der eine Vorlage beim EuGH erreicht hat.
Laut einer Onlinebefragung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) werden die Untergrenzen für das Pflegepersonal von den Fachkräften in Krankenhäusern überwiegend als negativ eingestuft. Am häufigsten kritisiert wurden immer wiederauftretende Personalumverteilungen und Überlastung, da die Krankenhäuser die Untergrenze an Fachpersonal nur selten überschreiten. Zudem wurde höheres Konfliktpotential in der Belegschaft, höhere Fehlerquoten und eine Zunahme von Leiharbeit bemängelt.
Der Ausbruch des Coronavirus vor sech Wochen im Fleischbetrieb Müller Fleisch in Birkenfeld mit 399 Infizierten ist inzwischen unter Kontrolle. Laut Landamtsrat sind 382 wieder genesen. Am Montag hatte sich daher Peter Hauk (CDU), Baden-Württembergs Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, einen Eindruck der Lage vor Ort gemacht. In der Pressekonferenz betonte Hauk, dass die Fleischverarbeitung auf jeden Fall systemrelevant sei. Zudem kritisierte er das im Berliner Regierungsbeschluss festgelegte Verbot von Werkverträgen. Er könne nicht nachvollziehen, warum das Verbot nur einseitig für die Fleischindustrie gelten solle.
Nach Bekanntwerden der starken Verbreitung des Coronavirus in Postverteilzentren Niederösterreichs und Wiens wehrt sich die Zeitarbeitsbranche gegen den pauschalen Eindruck, der Einsatz von Arbeitsnehmerüberlassung berge grundsätzlich ein höheres Ansteckungsrisiko. So betonte Randstad-Österreich-Chef Michel Verdoold, dass neben den Sicherungsmaßnahmen der Kundenbetriebe, auch Randstad selbst eigene Schutzmaßnahmen für die vermittelten Mitarbeiter träfe.
Im Interview mit der Zeitung "Welt" äußert sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann u.a. zu dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie. Aus seiner Sicht habe die Fleischindustrie zuwenig getan um vorhandene Mißstände zu beseitigen. Nun habe die Politik mit diesem Verbot einen wichtigen Schritt gemacht.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Saarland kritisiert im von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten Eckpunktepapier für strengere Regeln in der Fleischindustrie die fehlende Trennung zwischen Werkverträgen und Zeitarbeit. Laut NGG-Saar-Geschäftsführer Mark Baumeister sei die Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft nicht das Problem, da diese der Mitbestimmung durch Betriebsräte und dem Auftraggeber unterlägen und zudem komplett in die Betriebsorganisation eingebunden seien. Das sei bei Werkverträgen anders.
Der Aufschub der Entscheidung über Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft auf Mittwoch sorgt befeuert die Diskussionen über die beste Vorgehensweise zwischen den unterschiedlichen Parteien. Zudem reiste die rumänische Arbeitsministerin Violeta Alexandru nach Deutschland um sich vor Ort ein Bild von der Situation ihrer Landsleute zu machen.
Nachdem sich die Koalition während der Beratungen über Konsequenzen der jüngsten Corona-Fälle in Schlachtbetrieben nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnte, wurden die Gespräche auf Mittwoch vertagt. Arbeitsminister Heil von der SPD fordert ein Verbot von Werkverträgen in Schlachbetrieben. Der Koalitionspartner CDU will dagegen die Bußgelder bei Verstößen gegen die Arbeitszeit erhöhen.
Der iGZ lehnt das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Verbot von Zeitarbeit in Schlachthöfen als politischen Irrweg ab. Nach einem Beschlussvorschlag des Arbeitsministeriums für das so genannte “Corona-Bundeskabinett” am kommenden Montag solle künftig das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft “nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein”. Damit seien Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich, heißt es in dem Begründungstext des BMAS.
Auch Zeitarbeitnehmer in der Region Ulm trifft die Corona-Krise als erstes. Viele Firmen trennen sich in diesen Zeiten zuerst von Zeitarbeitnehmern, die Übernahmequote sinkt und teilweise dürfen Zeitarbeitnehmer aufgrund von Schutzmaßnahmen nicht das Betriebsgelände betreten, da sie nicht direkt dem Betrieb angehören. Laut Petra Wassermann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Ulm sind Leiharbeiter "sozusagen die wirtschaftliche 'Risikogruppe' der Corona-Pandemie."
Nachdem sich in einigen Schlachthöfen Corona-Fälle häuften, will die Bundesregierung strengere Regeln für die Fleischwirtschaft aufsetzen. So gebe es erhebliche Mängel bei der Unterbringung. Arbeitsminister Heil sieht in diesem Zusammenhang auch das System aus Subunternehmern und Werkverträgen kritisch. Am Montag will sich das Kabinett mit dem Thema befassen.
Die Coronakrise wird in vielen Branchen Jobs kosten. Beschäftigte zu entlassen oder befristete Verträge nicht zu verlängern, beschlossen im April bereits 58 Prozent der Betriebe in der Gastronomie, 50 Prozent in Hotels und 43 Prozent der Reisebüros. Das ergibt sich aus der Konjunkturumfrage des ifo Instituts. In der Autobranche sind es 39 Prozent der Betriebe. „Von nun an schlägt die Krise auf den deutschen Arbeitsmarkt durch“, sagt dazu der Leiter der ifo-Befragungen, Klaus Wohlrabe.
Christian Baumann, iGZ-Bundesvorsitzender und Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, haben sich mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt. Sie fordern sowohl die Höchstüberlassungsdauer als auch das Schriftformerfordernis auszusetzen, zumindest befristet und in systemkritischen Bereichen.
Zu Beginn der Coronakrise hatten sich viele Zeitarbeitsfirmen auf einen enorme Nachfrage an Zeitarbeitskräften im Gesundheits- und Pflegebereich eingestellt. Doch der erwartete Boom blieb überraschenderweise aus. Stattdessen vermelden einige Zeitarbeitsfirmen eine so stark sinkende Nachfrage, dass sie bereits Kurzarbeit anmelden mussten.
Laut Bundesagentur für Arbeit ist die Arbeitslosigkeit kräftig angestiegen - von 308.000 auf 2,65 Millionen. Zudem sind inzwischen 10,1 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Vorstandschef Detlef Scheele relativiert jedoch die hohen Zahlen. Diese seien zu einem Großteil nicht durch Entlassungen entstanden.
Bei den 25 führenden Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland ist im Jahr 2019 der Umsatz im Durchschnitt um -8,2 Prozent gegenüber 2018 gesunken. Die zehn führenden Unternehmen im Markt verzeichnen mit durchschnittlich -12,2 Prozent einen noch größeren Umsatzrückgang als alle Unternehmen der Lünendonk®-Liste. Das Geschäftsjahr 2019 wurde wesentlich beeinflusst von verschärfter Regulierung und einer beginnenden Konjunkturschwäche in der Industrie. Neben der Höchstüberlassungsdauer als wesentlichem regulatorischem Einfluss spüren die Zeitarbeitsunternehmen vor allem den Fachkräfte- und Personalmangel. „Im Hinblick auf die Herausforderungen der aktuellen Corona-Krise belastet den Zeitarbeitsmarkt bereits ein sehr schwieriges Geschäftsjahr 2019“, sagt Thomas Ball, Partner beim Marktforschungsunternehmen Lünendonk & Hossenfelder, Mindelheim.
Nach dem Urteil des OLG Frankfurt im Januar gemäß dem Leiharbeiter, die bei privaten Unternehmen angestellt, sind, keine hoheitlichen Aufgaben des Staates wie u.a Verkehrskontrollen übernehmen dürfen, hatte die Stadt Frankfurt umgehend den Einsatz von Zeitarbeitnehmern zu Zwecken der Verkehrskontrolle gestoppt. Laut eines Berichts der Stadt waren die Zeitarbeitnehmer für 85 Prozent der Einnahmen durch Buß- und Verwarngeld verantwortlich. Durch den Wegfall rechne man in diesem Jahr mit nur 10,9 Millionen Einnahmen im Vergleich zu 14 Millionen aus dem letzten Jahr.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen