

Der Schlachthofbetrieb des Tönnies- Konzerns darf die Produktion im Hauptwerk wieder aufnehmen. Tönnies will seine Mitarbeiter nun fest anstellen, statt wie bisher über Werkverträge. Es wird befürchtet, dass das Konstrukt Werkverträge beibehalten wird, nur unter anderem Namen. Die Fleischbranche warnt indes vor steigenden Kosten und einem Mangel an Arbeitskräften.
Dieser Beitrag der Wirtschaftswoche beleuchtet die Hintergründe des Subunternehmertums in der Fleischindustrie und welche Auswirkungen das geplante Werkvertragsverbot auf diese Sparte haben wird.
Im Zuge des Beitrages "Zeitarbeit: Fluch oder Segen" des NDR stand Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), im Interview Rede und Antwort. Lazay verteidigt das Modell der Zeitarbeit und hebt dessen Nutzen für den deutschen Arbeitsmarkt hervor. Sowohl für Geringqualifizierte als auch für Fachkräfte biete die Zeitarbeit Chancen.
BDA-Präsident Ingo Kramer krisitisiert die Verantwortungslosigkeit der Großunternehmen in der Fleischindustrie hinsichtlich ihrer Arbeitsprozesse. Zudem wirft er den staatlichen Kontrollbehörden Versagen vor und fordert bessere Kontrollen. Die Werkverträge seien nicht Kern des Problems.
Der in 2017 gegründete Jobdienst Medwing vermittelt Kranken-, Altenpfleger und Ärzte über eine eigene Plattform in passende Jobs im Gesundheitswesen. Im Gesundheitsbereich bietet Medwing mit über 200.000 Kandidaten inzwischen den größten Personalpool in Europa und über 15.000 kommen monatlich hinzu. Das junge HR-Startup arbeitet aktuell mit über 2.500 Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Deutschland zusammen.
Über die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche hat der Bundestag am Donnerstag, 2. Juli 2020 debattiert. Den Abgeordneten lagen dazu Anträge der Fraktion Die Linke „Arbeitnehmerrechte sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Fleischindustrie durchsetzen“ (19/20189) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Faire Arbeitsbedingungen und angemessener Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischbranche und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft“ (19/19551) vor. Die Anträge wurden im Anschluss an die Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
„In der Debatte um die Missstände in der Fleischindustrie werden leider immer wieder Zeitarbeit und Werkverträge gleichgesetzt. Dabei bestehen gerade aus Arbeitnehmersicht und in der Frage von Verantwortlichkeit für Arbeits(schutz)bedingungen erhebliche Unterschiede, die wir einmal in einer Matrix zusammengefasst haben“, erläutert der Bundesvorsitzende des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Christian Baumann, warum der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche jetzt eine Broschüre veröffentlicht, in der die Unterschiede von Zeitarbeit und Werkverträgen übersichtlich dargestellt sind.
Beim digitalen Politischen Frühstück des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) brachte Gastredner Prof. Dr. Gregor Thüsing seine fachliche Meinung als Arbeitsrechtler zum Ausdruck. Aus seiner Sicht seien die aktuelle Überlegungen, außer Werkverträgen auch die Arbeitnehmerüberlassung zu verbieten, nicht mehr als ein "politischer Reflex" und in der Sache unbegründet. "Durch die intensive Regulierung der Leiharbeit zum Beispiel mit Equal Pay ist ein erheblicher Arbeitnehmerschutz gewährleistet. Für ein Verbot gibt es europa- und verfassungsrechtlich keine hinreichenden Gründe.", so Thüsing.
Vor dem Hintergrund des massiven Corona-Ausbruch beim Fleischkonzern Tönnies stellte sich Bundeskanzelerin Merkel bei einer Regierungsbefragung dem Plenum. Auf die Frage nach den Zuständen auf deutschen Großschlachthöfen, antwortete Sie, man werde Werkverträge für die Fleischindustrie abschaffen.
Um die Zustände in der Fleischwirtschaft rasch zu ändern, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Juli bereits ein Gesetz zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit vorlegen. Aus seiner Sicht könne das Gesetz dann in diesem Jahr in Kraft treten.
In diesem Beitrag der Neuen Osnabrücker Zeitung berichten die Autoren Dirk Fisser und Uwe Westdörp über die Zweifel von Gitta Connemann an dem diskutierten Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie. Das große Problem in der Fleischindustrie seien nicht die Werkverträge, sondern die Arbeitsbedingungen und die Tierhaltung.
In ihrem Kommentar auf agrarzeitung.de bewerten die beiden Beratungs-Experten Anselm Elles und Prof. Otto A. Strecker den Nutzen eines Verbots von Werkverträgen. Aus ihrer Sicht machhe es keinen Sinn, den Missbrauch von Werkverträgen dadurch zu lösen, dass gleich das komplette Vertragsmodell abgeschafft wird. Sie kritisieren, das Kontrollen der Fleischbetriebe nicht ausreichend durchgeführt wurden. Sie raten den Fleischunternehmen nicht nur Vertragskosmetik zu betreiben, sondern ihre Geschäftsmodelle besonders im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen grundlegend zu überarbeiten.
Die deutsche Schlachtgeflügelwirtschaft will kurzfristig ab spätestens Anfang 2021 auf Werkverträge in der Schlachtung, Zerlegung und Verpackung verzichten, worauf sich die im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) organisierten Unternehmen verständigt haben. Dringend erforderlich ist für die Branche indes das arbeitsrechtliche Instrument der Arbeitnehmerüberlassung:. Um für mehr Sicherheit und Transparenz zu sorgen, wird die Dokumentation der Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer durch eine verpflichtende digitale Zeiterfassung sichergestellt.
Der Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) unterstützt das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das System der Werkverträge abzuschaffen. Die wesentlichen Eckpunkte eines Kabinettsbeschlusses vom 20. Mai 2020 werden vom VDF mitgetragen. Erste Umsetzungen von Mitgliedsunternehmen zeigen die Ernsthaftigkeit, mit der die Fleischwirtschaft in Deutschland in ihrer Gesamtheit eine Umkehr der bisherigen Praxis anstrebt und das System der Werkverträge in der Schlachtung und Zerlegung beenden will.
Der Erlass wurde am 23. Juni 2020 vom Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein veröffentlicht. Neue Beschäftigte in großen Schlachthofbetrieben müssen, bevor sie die Tätigkeit aufnehmen, zwei negative "Covid-19" Tests vorweisen. Dies gilt für Betriebe in denen mehr als 150 Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmer/innen oder Beschäftigte eines Werkunternehmers sind oder in denen mehr als 30 % Zeitarbeitnehmer/innen oder Beschäftigte eines Werkunternehmers tätig sind.
In diesem Interview von Stephan Rechlin von dem Westfalen-Blatt zeigt Gordon Gocksch, Geschäftsführer des mittelständischen Schlachthofs der Gebrüder Gocksch, die Hintergründe von Werkverträgen auf und warum diese für die Fleischbranche nicht verboten werden sollten. Schuld an den Infektionen sei nicht die gesetzte Unterschrift auf einem Werkvertrag, sondern mangelhafte Hygienevorkehrungen.
Die beiden Handelsunternehmen Lidl und Kaufland der Neckarsulmer Schwarz-Gruppe wollen ab Januar 2021 in der Fleischproduktion keine Werkverträge mehr einsetzen. Diese Entscheidung solle sowohl für die eigene Produktion als auch für die Frischfleisch- und Frischgeflügel-Lieferanten gelten. Das Unternehmen reagiert damit auf Pläne der Bundesregierung, nach denen der Einsatz von Werkvertragsmitarbeitern zum Schlachten und für die Verarbeitung des Fleisches in den Schlachtbetrieben zukünftig untersagt wird.
Zu den heute vorgestellten Ergebnissen des Gesundheitsreports 2020 „Zeitarbeit: Chance oder Risiko?“ der Techniker Krankenkasse, wonach Zeitarbeitskräfte auf mehr Fehltage als regulär Beschäftigte kommen, erklärt BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter:„Wie die Techniker Krankenkasse selbst in ihrem Report erklärt, sind ‚die Ergebnisse zur Beschäftigtenstruktur bei Mitgliedern der Techniker nicht einfach auf die Gesamtgruppe der Beschäftigten in Deutschland übertragbar‘. Das hält die Techniker Krankenkasse leider nicht davon ab, aus einer offensichtlich nicht-repräsentativen Erhebung eine griffige Negativ-Schlagzeile auf Kosten der gesamten Zeitarbeitsbranche zu machen.
Nach dem neuen Fall eines Ausbruchs von COVID-19 im Fleischbetrieb Tönnies gibt sich Minister Heil kämpferisch. Die neuen Masseninfektionen würden das geplante Verbot von Werkverträgen bestätigen. Er werde für menschenwürdige Arbeitbedingungen in der Fleischindutsrie sorgen und sich dabei auch nicht von Lobbyinteressen bremsen lassen. Hierzu solle das im Mai beschlossene Arbeitsschutzprogramm umgehend umgesetzt werden.
Trotz einer inzwischen erhöhten Sensibilität der Fleischindustrie beim Umgang mit der Corona-Pandemie ist nun auch der Schlachtkonzern Tönnies von einem Ausbruch des Corona-Virus betroffen. Am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück in Ostwestfalen meldete Marktführer Tönnies über 400 positive Tests, woraufhin der dortige Schlachtbetrieb geschlossen wurde. Tönies untersucht aktuell die Gründe für den Ausbruch. Auch der Verband der Fleischindustrie findet keine Erklärung, da aus Verbandssicht alle Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten würden. Kritiker der Fleischindustrie sehen dagegen die Ursache in Werkverträgen und Subunternehmertum und die damit verbundene Unterbringung von Werkvertragsmitarbeiter in engen Massenunterkünften.
Das von der Politik geplante Verbot von Werkverträgen auschließlich in der Fleischindustrie sehen Arbeitsrechtler kritisch. Clemens Latzel vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in München sieht in dem Verbot einen Verstoß gegen die unternehmerische Freiheit und gegen die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt. Auch Christiane Brors, Arbeitsrechtlerin aus Oldenburg, sieht einen unerlaubten Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit. Sie hält es für wichtiger, Arbeitszeiterfassung strenger zu regeln. Der Verband der Fleischwirtschaft selbst spricht von einer "willkürlichen Diskriminierung".
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen