

In der Präsidentenkonferenz haben sich die Bundesarbeitsgerichts-Präsidentin und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte sich für mehr Online-Verfahren und Videoverhandlunge ausgesprochen. In diesem Zusammenhang begrüßen sie besonders das geplante elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) und fordern Gewerkschaften und Arbeigeberverbände auf, das eBO schon frühzeitig aktiv zu verwenden. Offiziell müsse diese das neue Postfach erst ab 2024 und dann zunächst auch nur passiv nutzen.
Um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken, hat das Europaparlament am Mittwoch in Straßburg einen mit den Staaten ausgehandelten Kompromiss angenommen. Damit sit der Weg frei für einen erleichterten Erwerb von Arbeitsgenehmigungen. Der Kompromiss soeht zudem weitere abgesenkte Zugangsschwellen und Erleichterungen für qualifizierte Zuwanderer vor.
Der Zugang von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zum Kurzarbeitergeld bleibt bis zum 31. Dezember 2021 auch dann eröffnet, wenn der Verleihbetrieb nach dem 30. September 2021 Kurzarbeit eingeführt hat.
Am Freitag wurde vom Deutschen Institut für Normung die Norm „Basis-Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen“ (DIN 77235) veröffentlicht. Der neue Standard soll als Grundlage für die Beratung von Geschäftskunden dienen und dabei besonders die Anforderungen von kleinen und mittleren Unternehmen, Ärzten, Apothekern oder Freiberuflern berücksichtigen, für die laut dem Zertifizierungsunternehmen DEFINO aus Heidelberg besonders die Themen Haftungsrisiken, Gefahren durch Betriebsunterbrechungen, Auslandstätigkeiten oder Immobilien wichtig sind.
Am Donnerstag hat der bulgarische Generalanwalt Evgeni Tanchev seine Schlussanträge am EuGH vorgetragen. Um Missbrauch der Zeitarbeit zu verhindern, müsse es für eine mehrfache Vermittlung von Zeitarbeitnehmern an dasselbe Unternehmen eine „objektive Erklärung“ geben. Hierbei müsse auch berücksichtigt werden, ob der so besetzte Arbeitsplatz im Unternehmen dauerhaft vorhanden sei. Der Generalanwalt betonte aber auch, dass selbst wenn ein missbräuchlicher Einsatz nachgewiesen würde, betroffene Zeitarbeitnehmer keinen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden Unternehmen hätten.
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz heißt es, dass jemand, der wegen einer Quarantäneanordnung nicht arbeiten kann und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, Anspruch auf eine staatliche Entschädigung hat. Nun wollen die ersten Bundesländer nicht mehr für einen Verdienstausfall aufkommen. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kann das Vorgehen gut verstehen.
"Noch nie zuvor wurde über so viele Koalitionsmöglichkeiten ernsthaft diskutiert wie bei dieser Bundestagswahl. Daher erwarten wir lange und zahlreiche Koalitionsgespräche. Aber wer auch immer miteinander verhandelt: Der BAP wird sein Fachwissen in diese Gespräche sowohl direkt und als auch über unsere Partnerverbände wie die BDA einbringen", betonte BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter in seinem Vortrag "Aktuelle Einschätzungen aus dem politischen Zentrum Berlin" beim 14. ES-Unternehmerforum für Personaldienstleister in Fulda. Der BAP werde konsequent deutlich machen, dass "die Personaldienstleistungsbranche für den Wandel des Arbeitsmarktes ein unerlässlicher Partner ist und bleiben muss, gerade auch im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitsuchenden", bekräftigte Swyter, der sich im Anschluss an seinen Vortrag noch den Fragen der Teilnehmer stellte.
Nach einer jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat ein Arbeitnehmer kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er mit seiner Kündigung gleichzeitig eine Krankschreibung einreicht, die exakt dem Zeitraum vom Kündigungstermin bis zum letzten Arbeitstag abdeckt. In seinem Kommentar geht Constantin van Lijnden, Redaktuer der Welt, auf dieses Urteil ein und kritisiert, das es keinerlei Auswirkungen auf die Problematik des "Krankfeierns" hat, bei dem Arbeitnehmer sich zusätzliche Freizeit beschaffen, indem Sie sich grundlos krankschreiben lassen. Aus seiner Sicht richtet dieses Problem in der Wirtschaft Schäden in Milliardenhöhe an.
Die bisher amtlich ausgewiesene Lohndifferenz von 42 Prozent zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten entbehrt jeder methodischen Grundlage. Zu diesem Ergebnis kommt nun eine umfassende Studie des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) im Auftrag des iGZ. Die RWI-Wissenschaftler haben mit dem Konzept des „Statistischen Zwillings“ die beiden für Deutschland repräsentativen Datensätze des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und erstmals einen 1:1-Vergleich erstellt. Die Lohndifferenzen zwischen „Statistischen Zwillingen“ innerhalb und außerhalb der Zeitarbeit liegt zwischen 6,5 und 12,7 Prozent.
Arbeitgeber aus manchen Bereichen – wie zum Beispiel Pflegeheime oder Schulen – dürfen nun den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen. Dies wurde nun in die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes aufgenommen. Die Mitarbeiter dürfen jedoch nicht zu einer Impfung aufgefordert werden.
Bäckermeister Axel Oppenborn äußert sich in TV-Show kritisch zu den Mindestlohn-Vorschlägen von Anna-Lena Baerbock (Die Grünen). Frau Baerbock hatte als Schülerin in seiner Bäckerei gejobbt.
Ein Arbeitnehmer muss zum regulären Arbeitsplatz zurückkehren, wenn der Arbeitgeber dies aus betrieblichen Gründen für erforderlich hält. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat dazu ein Urteil (Aktenzeichen: 3SaGa 13/21) veröffentlicht. Dieses ist rechtskräftig.
Das IAB-Arbeitsmarktbarometer erreicht im August mit 107,6 Punkten ein neues Allzeithoch. Gegenüber dem Juli klettere der Wert um 0,8 Punkte. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) signalisiert, dass sich der Arbeitsmarkt weiterhin auf einem Erholungskurs befindet.
Weiterhin gibt es Jahr für Jahr tausende Verstöße, bei denen Mitarbeitern nicht der gesetzliche Mindestlohn ausgezahlt wird. Auffällig ist, dass im Jahre 2020 gut jedes vierte Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegen Baufirmen geleitet wurde. Um gegen solche Verstöße vorzugehen, fordern IG Bau und die Linke nun ein öffentliches Melderegister.
Der Audi-Konzern hat eine Richtlinie eingeführt, welche die Nutzung von gendersensibler Sprache vorschreibt. Ein Mitarbeiter von Volkswagen erhebt nun Unterlassungsklage gegen Audi, da er durch die enge Zusammenarbeit mit Audi von dieser Richtlinie ebenfalls betroffen ist. „Man darf die Sprache nicht konkret vorgeben“, äußert sich Rechtsanwalt Burkhard Benecken, welcher den Mitarbeiter vertritt.
Laut Bundesagentur für Arbeit haben sich in 2020 275.000 Zeitarbeitnehmer arbeitslos gemeldet. Damit hat die Pandemie die Zeitarbeitsbranche besonders hart getroffen. Als Folge sehen sich beschäftigte Zeitarbeitnehmer besonders unter Druck. Laut einer Studie der Techniker Krankenkasse zum Gesundheitszustand von Zeitarbeitnehmern treten häufig chronische Krankheiten und Behandlung mit Antidepressiva auf. Besonders in der Krise fürchten Zeitarbeitnehmer um Ihren Arbeitsplatz, wodurch sie oftmals versuchen Krankschreibungen oder auch Corona-Tests zu vermeiden.
Immer mehr Unternehmen klagen über einen Mangel an Fachkräften. Das geht aus einer vierteljährlichen Umfrage des ifo Instituts hervor. Im Juli waren es 34,6 Prozent, nach 23,6 Prozent im April. Das war der höchste Wert seit dem zweiten Quartal 2018 und der zweithöchste jemals erreichte Wert. „Da die Konjunktur nach den Corona-Öffnungen angezogen hat, haben Firmen inzwischen Schwierigkeiten bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern“, sagt ifo-Umfrage-Experte Klaus Wohlrabe.
Bei zwei Zeitarbeitsfirmen in Nordrhein-Westfalen wurde eine großangelegte Razzia mit Einsatzkräften des Zolls und der Bundespolizeit durchgeführt. 5 Personen werden verdächtig, nicht aus der EU stammende Arbeitskräfte mit gefälschten Ausweisen augestattet und anschließend an Kundenbetriebe in Deutschland illegal überlassen zu haben.
Der Anteil der Betriebe, die sich akut in ihrer Existenz bedroht sehen, halbierte sich von 8 Prozent im Mai auf 4 Prozent im Juli. Das ergibt eine zwischen dem 5. bis 20. Juli durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Von Januar bis Juni 2021 veröffentlichten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland 18 Prozent mehr Stellen als im Vorjahreszeitraum. Im April dieses Jahres bekam der Stellenmarkt einen leichten Dämpfer, entwickelte sich im ersten Halbjahr 2021 aber weitestgehend positiv. Insgesamt investierten die Arbeitgeber in Deutschland von Januar bis Juni 1,7 Milliarden Euro in die Veröffentlichung ihrer Stellenanzeigen auf Online-Jobportalen und in Printmedien. Am intensivsten suchten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Handwerker*innen und Bauarbeiter*innen, technische Fachkräfte sowie Ärzt*innen- und Pflegepersonal. Über die Hälfte aller Jobangebote wurden von Arbeitgebern in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen geschaltet. Das sind die zentralen Ergebnisse der jüngsten Stellenmarkt-Auswertung von index Research zu den veröffentlichten Stellenanzeigen in Deutschland von Januar bis Juni 2021 und im Vorjahreszeitraum. Die Berliner Personalmarktforschung hat für die Auswertung in der größten europäischen Stellendatenbank, index Anzeigendaten, Jobinserate von 193 Printmedien, 217 Jobbörsen, rund 125.000 Unternehmenswebsites und der Bundesagentur für Arbeit analysiert.
Die guten Konditionen in der Zeitarbeit für Pflegekräfte könnten perspektivisch zu einem Problem für die Krankenhäuser werden. Nach Ansicht von Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, könnte es zu einer umfangreichen Abwanderung von Stammpersonal aus Krankenhäusern in die Zeitarbeit kommen. Hierr müsse man rechtzeitig gegensteuern.
Akademie der Zeitarbeit
Berater der Zeitarbeit
ES-Klassentreffen