Im NRW-Einzelhandel steigen die Löhne in tarifgebundenen Unternehmen ab August 2026 um drei Prozent. Ab Mai 2027 folgen weitere zwei Prozent. Für die unteren Entgeltgruppen gelten höhere Mindestlöhne.
Im NRW-Einzelhandel steigen die Löhne in tarifgebundenen Unternehmen ab August 2026 um drei Prozent. Ab Mai 2027 folgen weitere zwei Prozent. Für die unteren Entgeltgruppen gelten höhere Mindestlöhne.
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