Nach vier Jahrzehnten Ausbeutung: Betroffener zieht für fairen Werkstattlohn vor Gericht

Jürgen Linnemann verrichtet in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung Arbeit für externe Auftraggeber – doch am Monatsende erhält er dafür oft nicht einmal 200 Euro. Nun wehrt er sich juristisch gegen diese Bezahlung weit unter dem gesetzlichen Minimum. 

Quelle: gegen-hartz.de (Autor: Dr. Utz Anhalt)